Mehrsprachige geburtsurkunde welche sprachen
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Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch.
Geburtsurkunden für die Einreise in die USA. Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter s. Benötigte Unterlagen Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie: Ihren Personalausweis oder Reisepass bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie , bei Beantragung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass Original oder beglaubigte Kopie und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen Zu Beachten Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg s. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille). Mit diesem Zusatz werden Urkunden im Ausland nicht anerkannt, z. Antragsberechtigte Mindestalter: 16 Jahre : die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Dort kann festgestellt werden, welches Hamburger Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat. Sie können Geburtsurkunden schriftlich per Post, E-Mail oder Fax, online oder persönlich beantragen. Sie müssen vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt werden. Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Zuständigkeitsgebiet Sie geboren wurden.
Eine Apostille erhalten Sie bei der Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration. Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region.
Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Die internationalen Geburtsurkunde ist in 16 Sprachen (offizielle Sprachen der Unterzeichnerstaaten und Englisch) verfasst und kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden.