Grenzmauer zum nachbarn höhe
Startseite / Recht, Gesellschaft & Behörden / Grenzmauer zum nachbarn höhe
Das Baurecht sieht im Allgemeinen vor, dass ein Nachbar, der bereits (erlaubterweise) bis an die Grundstücksgrenze gebaut hat, damit seinem Nachbarn das gleiche Recht eingeräumt hat. Unabhängig davon, ob diese schon vorher vorhanden waren oder extra zu diesem Zweck gepflanzt wurden, gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen nach dem sogenannten Nachbarrecht.
Andersherum darf aber auch der Nachbar nicht ohne Weiteres die Hecke stutzen. Im letzteren Fall muss der Nachbar — laut Nachbarrecht — um eine Genehmigung gebeten werden, an dieser Stelle die Mauer oder den Zaun errichten zu dürfen. Bei einer Höhe von cm würde der Abstand cm betragen. Mauer und Zaun als Sichtschutz und Grenzmarkierung Prinzipiell kann jeder innerhalb seines Grundstücks nach Belieben schalten und walten, sofern er die Gesetze nicht missachtet.
Daraufhin wird eine Frist angesetzt, bis wann der Überhang entfernt werden soll.
Eine weitere Pflicht obliegt dem Heckenbesitzer gleich beim Bepflanzen. Das gilt bereits ab dem Unterschreiten des Abstands von 2,50 Meter zur Grundstücksgrenze, ab der ein überschlagender Brand zum Nachbarn gelangen kann. Besser ist, es gar nicht erst zu alldem kommen zu lassen. Pflanzen mit einer Höhe über cm müssen mindestens cm entfernt zum Nachbargrundstück stehen.
Daher können hier aufgeführte Fälle nur als Fallbeispiele dienen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm. Bäume als Sichtschutz — Regelung nach dem Nachbarrecht Die nicht-einheitlichen Regelungen für lebenden Sichtschutz gelten selbstverständlich auch für Bäume. Bei Streitfragen ist dies zunächst das Schiedsamt, welches ohne lästiges und kostspieliges Gerichtsverfahren hinzugezogen werden kann, um eine Einigung zwischen den Streitparteien zu erzielen.
Auch ein Abstand zur Grundstücksgrenze von 50 cm gilt in vielen Bundesländern. Für Windkraftanlagen existiert eine Öffnungsklausel, mit der die Länder festlegen dürfen, dass die Privilegierung der Bebauung im Außenbereich aus § 35 BauBG nur gilt, wenn Windenergieanlagen den definierten Abstand zur Wohnbebauung einhalten. Dem Heckenbesitzer werden einige Pflichten gesetzlich auferlegt, die zu erfüllen sind.
In Baden-Württemberg müssen Grenzbepflanzungen bis cm generell einen Abstand von 50 cm einhalten. Hecken ab cm Höhe dürfen nicht näher als 75 cm an das Nachbargrundstück heran reichen. Ist die Frist verstrichen, ohne dass etwas passiert ist, kann der durch die Zweige gestörte Nachbar selbst Hand an die Bepflanzung legen. Im Allgemeinen lassen sich folgende Faustregeln herauslesen: Pflanzen bis zu cm Höhe müssen einen Abstand von mindestens 25 cm wahren.
Die einzelnen Länder fassen ihr Nachbarrecht mehr oder weniger streng; in Hamburg gibt es das Nachbarrecht nicht. Übersteigt die Hecke diese Höhe, wird folgende Formel verbindlich: Gesamthöhe cm. Der Abstand der Windkraftanlage zum Nachbarn beträgt auf jeden Fall mindestens drei Meter. Ein nachbarliches Arrangement, ein- oder zweimal im Jahr für das Beschneiden der Hecke das Nachbargrundstück betreten zu dürfen, sollte ausreichend sein und zeigt zugleich Pflichtgefühl.
Auch die Genehmigungspflicht für eine Mauer kann von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt sein. Bei einer Höhe von beispielsweise cm muss der Abstand mindestens ca. Er hat überstehende Zweige und dergleichen dem Heckenbesitzer zu melden. Sollte so eine Einigung nicht zustande kommen, müssen derartige Streitfälle vor einem Zivilgericht verhandelt werden.
Daneben muss bedacht werden, ob der Zaun oder die Mauer aus Sichtschutzgründen errichtet oder doch eher als sogenannte Grenzeinrichtung verstanden wird, also als Markierung der Nachbargrenze. In Thüringen gilt bei einer Heckenhöhe über cm die Regel Gesamthöhe cm. Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa cm bis cm betragen.
In vielen Fällen darf eine Mauer nicht höher als 1,80 m sein, um genehmigungsfrei errichtet werden zu können. Exkurs: Nachbarrecht ist Ländersache Als Teil des sogenannten Sachenrechts, welches sich sowohl mit beweglichen Sachen als auch mit Grundstücken befasst, umfasst das Nachbarrecht Regelungen, die das Schalten und Walten eines Grundbesitzers auf seinem Grundstück betreffen.